← Zurück zur Startseite
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JOPAS Musikschule
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Unterrichtsleistungen der JOPAS Musikschule, betrieben durch José Manuel Espasandin, Oberwil BL, Schweiz.
Mit der Anmeldung zum Unterricht — unabhängig davon, ob diese persönlich, schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder über die Website erfolgt — gelten diese AGB als verbindlich akzeptiert.
2. Unterrichtsangebot
Die JOPAS Musikschule bietet individuellen Einzelunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Der Unterricht dauert in der Regel 25 Minuten pro Woche, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und findet in den Räumlichkeiten der JOPAS Musikschule in Oberwil BL statt.
3. Probelektion
Die Probelektion ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung von Zielen und Erwartungen. Bei minderjährigen Schülern sollte mindestens ein Elternteil an der Probelektion teilnehmen.
4. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Unterricht kann erfolgen:
- persönlich vor Ort
- schriftlich
- per E-Mail
- per WhatsApp
- über die Website
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald die Anmeldung bestätigt wurde, der Unterricht aufgenommen wird, oder eine Rechnung ganz oder teilweise bezahlt wird.
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, das fotografiert und digital übermittelt wird (z.B. per WhatsApp), ist der persönlichen Abgabe rechtlich gleichgestellt.
5. Vertragsdauer, Unterrichtsjahr und Quartale
Der Unterricht wird quartalsweise vereinbart. Ein Quartal umfasst drei Monate.
Das Unterrichtsjahr ist in vier Quartale unterteilt:
- 1. Quartal: August – September – Oktober
- 2. Quartal: November – Dezember – Januar
- 3. Quartal: Februar – März – April
- 4. Quartal: Mai – Juni – Juli
Ein Einstieg oder Austritt ausserhalb der regulären Quartalsgrenzen ist nach Absprache möglich.
6. Unterrichtszeiten und Schulferien
Der Unterricht findet während der offiziellen Schulzeit statt. Während der Schulferien des Kantons Basel-Landschaft entfällt der Unterricht. Ein Anspruch auf Nachholung von Lektionen während der Schulferien besteht nicht.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
CHF 500.– pro Quartal (3 Monate) bei 25 Minuten Einzelunterricht pro Woche.
Die Rechnung wird quartalsweise im Voraus gestellt und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
8. Absenzen
Fällt eine Lektion durch den Lehrer aus, wird diese nachgeholt oder auf der nächsten Quartalsrechnung gutgeschrieben.
Fällt eine Lektion durch den Schüler aus, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückvergütung. Ausweichtermine innerhalb derselben Woche sind nur nach frühzeitiger Absprache und ohne Anspruch möglich.
Ausnahmen: Lektionen können nachgeholt werden bei:
- Unfall mit nachgewiesener Spielbehinderung
- Militärdienst
- Krankheit ab der dritten zusammenhängenden Ausfallwoche
Absenzen sind spätestens bis zum Vorabend zu melden. Das Kursgeld kann in keinem Fall rückerstattet werden.
9. Kündigung
Eine Kündigung des Unterrichts ist ausschliesslich auf Ende eines Quartals möglich. Die Kündigung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) und spätestens einen Monat vor Quartalsende erfolgen. Bei verspäteter Kündigung verlängert sich der Unterricht automatisch um ein weiteres Quartal.
10. Haftung
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Sach- oder Personenschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Für persönliche Gegenstände der Schüler wird keine Haftung übernommen.
11. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der JOPAS Musikschule.
13. Änderungen der AGB
Die JOPAS Musikschule behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Version.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Binningen BL, sofern gesetzlich zulässig.
Stand: Januar 2026